Politik

Andorra la Vella (1998)
Darstellung der 
Zusammenarbeit der 
"weltlichen" und "geistlichen" 
Herrscher und dem 
andorranischen Volk

Die Staatsform Andorras ist einzigartig auf der Welt - das sogenannte Co-Fürstentum. Die Regierung besteht aus dem Consell General (Allgemeiner Rat). Dieser Rat besteht aus 28 Mitgliedern (4 aus jeder Gemeinde), die alle 4 Jahre frei, geheim und direkt gewählt werden. Die Räte wählen den Syndikus und den Untersyndikus (diese müssen nicht unbedingt dem Consell General angehören), die die legislative Macht haben, die Steuern einziehen und unter den Gemeinden verteilen und die Geschäfte des "allgemeinen Interesses" besorgen. Der Regierungschef wird ebenfalls vom Consell General gewählt. Der Regierungschef ernennt die Regierungsräte (Minister) und legt dem Consell General das Regierungsprogramm vor. Die exekutive Macht wird von der Regierung ausgeübt.

Regierungsgebäude (1998)
Regierungsgebäude
in Andorra la Vella
Die beiden Mitfürsten (Co-Princeps), der Bischof von La Seu d´Urgell und der Präsident Frankreichs haben eine Schutzfunktion mit dem Recht, in die Legislative und in die öffentliche Ordnung einzugreifen. Diese Schutzfunktion wird von zwei Vertretern den "Veguers" ausgeübt. Die Rechtsprechung erfolgt über das Tribunal de Corts, bestehend aus Berufungsrichter, Friedensrichtern, zwei Notaren, Rechtsanwälten und dem Staatsanwalt. Die lokale Gerichtsbarkeit untersteht den Gemeinden (Communs).