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Politik
Darstellung der
Zusammenarbeit der
"weltlichen" und
"geistlichen"
Herrscher und dem
andorranischen Volk |
Die Staatsform Andorras ist einzigartig auf der Welt - das
sogenannte Co-Fürstentum. Die Regierung besteht aus dem Consell General (Allgemeiner
Rat). Dieser Rat besteht aus 28 Mitgliedern (4 aus jeder Gemeinde), die alle 4 Jahre frei,
geheim und direkt gewählt werden. Die Räte wählen den Syndikus und den Untersyndikus
(diese müssen nicht unbedingt dem Consell General angehören), die die legislative Macht
haben, die Steuern einziehen und unter den Gemeinden verteilen und die Geschäfte des
"allgemeinen Interesses" besorgen. Der Regierungschef wird ebenfalls vom Consell
General gewählt. Der Regierungschef ernennt die Regierungsräte (Minister) und legt dem
Consell General das Regierungsprogramm vor. Die exekutive Macht wird von der Regierung
ausgeübt.
Regierungsgebäude
in Andorra la Vella |
Die beiden Mitfürsten (Co-Princeps), der Bischof von La Seu d´Urgell und
der Präsident Frankreichs haben eine Schutzfunktion mit dem Recht, in die Legislative und
in die öffentliche Ordnung einzugreifen. Diese Schutzfunktion wird von zwei Vertretern
den "Veguers" ausgeübt. Die Rechtsprechung erfolgt über das Tribunal de
Corts,
bestehend aus Berufungsrichter, Friedensrichtern, zwei Notaren, Rechtsanwälten und dem
Staatsanwalt. Die lokale Gerichtsbarkeit untersteht den Gemeinden (Communs).
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